Ihre Immobilie in besten Händen

ImmoSun
– Die Hausverwaltung aus der Steiermark

ImmoSun
Die Hausverwaltung aus der Steiermark

ImmoSun
– Die Hausverwaltung aus der Steiermark

Immobilien sind mehr als nur Gebäude. Sie sind Zuhause, Lebensraum – Orte, an denen Geschichten entstehen, gearbeitet wird und Menschen zur Ruhe kommen.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Eigentum für alle Beteiligten ein Ort zum Wohlfühlen bleibt.

Verlässlichkeit, Klarheit & Handschlagqualität –
Unser Versprechen an Sie

Wir sind DIE HAUSVERWALTUNG mit Herz und Verstand. 

Ob Wohnungseigentum, Zinshaus, Gewerbeobjekt oder Subverwaltung: Wir kümmern uns persönlich um Ihre Immobilie – professionell, effizient und immer mit Blick auf das Wesentliche. Wir sorgen für Ordnung, Klarheit und Werterhalt.

WEG-Verwaltung

Verlässliche Verwaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft gemäß dem WEG-Gesetz 

MRG-Verwaltung

Kompetente Verwaltung Ihrer Miets- / Zinshäuser unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des MRG

Gewerbe- und Büroverwaltung

Professionelle Verwaltung für gewerblich genutzte Objekte 

Subverwaltung einzelner Einheiten

Verwaltung einzelner Einheiten im Auftrag von Eigentümern 

Buchhalterische Verwaltung

Wir übernehmen die gesamte Buchhaltung und Abrechnung rund um Ihre Immobilie

ImmoSun kontaktieren

Wir sind in der gesamten Steiermark im Einsatz und stehen Ihnen mit persönlicher Betreuung und transparenten Lösungen zur Seite

Ihre Ansprechpartnerin

Manuela Bauer

Mit einem klaren Blick für das Wesentliche, fachlichem Know-how und viel persönlichem Engagement betreue ich Ihre Immobilie – zuverlässig, transparent und immer mit dem Ziel, den Wert Ihres Eigentums zu sichern und zu erhalten.

Unsere Leistungen im Detail

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft)

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümer-gemeinschaft)

Als erfahrene Hausverwaltung betreuen wir Ihre WEG mit Sachverstand, Engagement und Transparenz. Wir übernehmen die ordnungsgemäße Verwaltung Ihrer Gemeinschaft gemäß dem WEG-Gesetz – von der Durchführung von Eigentümerversammlungen über die Erstellung der Jahresabrechnungen bis hin zur Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen.
Dabei legen wir großen Wert auf eine klare Kommunikation mit allen Eigentümern und eine wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums

moderner Balkon eines Wohnhauses mit Bambuspflanzen und bequemen Sitzmöbeln

MRG-Verwaltung / Zinshausverwaltung (nach dem Mietrechtsgesetz)

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümer-gemeinschaft)

Wir verwalten Ihre Mietliegenschaft verlässlich und effizient – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des MRG. Ob Altbau oder Neubau: Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf im laufenden Betrieb, die korrekte Abrechnung der Mieten und Betriebskosten, die Kommunikation mit den Mietern sowie die Organisation und Überwachung von Reparaturen und Sanierungen. Ziel ist der nachhaltige Werterhalt und eine optimale wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Immobilie.

Innenraum. Eine sehr moderne Wohnküche.

Gewerbe- und Büroverwaltung

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümer-gemeinschaft)

Gewerbeimmobilien erfordern eine besonders strukturierte und vorausschauende Verwaltung. Wir betreuen Ihre gewerblichen Flächen mit dem Fokus auf langfristige Werterhaltung, stabile Mietverhältnisse und ein effizientes Kostenmanagement. Wir sind Ihre Ansprechpartner für Mietvertragsmanagement, Betriebskostenabrechnungen, Objektbetreuung sowie das technische und kaufmännische Facility Management.

Über den Dächern von Graz. Darüber der strahlend blaue Himmel

Subverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümer-gemeinschaft)

Auch wenn Sie nur eine oder mehrere Einheiten innerhalb einer WEG besitzen, unterstützen wir Sie mit einer individuellen Subverwaltung. Wir kümmern uns um die laufende Betreuung Ihrer Mieter, überwachen die Miet- und Betriebskostenzahlungen, erstelle Abrechnungen und sind erste Ansprechperson für Ihre Anliegen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Sondereigentum kompetent betreut wird – auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können.

Innenraum. Ein modernes Wohnzimmer mit großen Balkontüren, die den Blick ins Grüne gewähren.

Buchhalterische Verwaltung – Transparent, korrekt und zuverlässig

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümer-gemeinschaft)

Als Hausverwaltung mit Fokus auf die Steiermark bieten wir auch die vollständige buchhalterische Verwaltung Ihrer Immobilie an. Dazu zählen die laufende Buchführung, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, die Verwaltung der Rücklagen sowie die Überwachung aller Zahlungsein- und -ausgänge. Wir arbeiten mit modernen Softwarelösungen, die eine präzise und nachvollziehbare Abrechnung ermöglichen – für Eigentümer, Mieter und Behörden gleichermaßen. Sie erhalten regelmäßige Auswertungen und behalten so stets den Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihrer Immobilie.

Frau bei der Buchhaltung. Vor ihr liegt ein Taschenrechner und ein Block, so wie eine Lesebrille.

Unsere Partner

Für höchste Qualität in allen Belangen…

…setzen wir auf die Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Expert:innen.

Kund:innen Stimme

Weil uns die Meinung unserer
Kund:innen wichtig ist

Sonja Kohnauser

"So wünscht man sich eine Hausverwalterin!"

5/5

Als Eigentümerin in einer Wohnanlage hatte ich in den letzten Jahren schon mit einigen Hausverwaltungen zu tun – aber so eine angenehme und professionelle Zusammenarbeit wie mit Frau Bauer habe ich bisher noch nie erlebt.
Vor Kurzem gab es ein Problem mit dem Warmwasser. Ich habe Frau Bauer am Vormittag kontaktiert – und noch am selben Tag war nicht nur der Techniker organisiert, sondern das Problem auch behoben!
Besonders beeindruckt hat mich aber der herzliche und respektvolle Umgang. Man merkt einfach, dass sie ihre Arbeit mit echter Hingabe macht und den Menschen zuhört. Sie bleibt auch in stressigen Situationen ruhig, erklärt alles verständlich und ist immer gut erreichbar.
Ich fühle mich als Eigentümerin rundum gut betreut und kann Frau Bauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Eine Hausverwalterin, wie man sie sich nur wünschen kann!“

Häufige Fragen

Hier finden Sie einige der häufigsten Fragen an uns vor.  Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns jederzeit kontaktieren. 

Für Mieter (nach dem MRG – Österreich)

Laut §3 MRG ist der Vermieter für die Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand sowie für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses verantwortlich. Der Mieter muss jedoch laufende Wartung und Pflege innerhalb der Wohnung selbst übernehmen, wie z.B. die Erneuerung der Silikonfugen usw.

Nein. Mietzinserhöhungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zulässig – etwa nach einer wertsteigernden Sanierung oder bei Indexanpassung laut Vertrag.

Verrechenbar sind nur jene Positionen, die in den Gesetzen MRG sowie dem WGG und dem HeizKG geregelt sind, z. B.: Wasser, Müll, Kanal, Rauchfangkehrer, Hausversicherung, Hausreinigung, Beleuchtung der allgemeinen Teile, Verwaltungskosten, etc.

Gemäß § 21 Abs. 3 MRG hat die Abrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen. Der Mieter hat das Recht auf Einsicht in die Originalbelege für mindestens sechs Monate.

Ja, in gewissen Fällen. Wenn es sich um erhaltungsbedürftige Maßnahmen handelt, ist Ihre Duldungspflicht gesetzlich vorgesehen (§ 8 MRG).

Für Wohnungseigentümer (nach dem WEG – Österreich)

Ordentliche Verwaltung umfasst Maßnahmen gem. § 28 WEG, wie z.B. die Bildung einer angemessenen Rücklage, die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft, die angemessene Versicherung der Liegenschaft, die Bestellung eines Verwalters etc.

Gemäß § 34 WEG muss die Verwaltung jährlich bis spätestens 30. Juni eine Jahresabrechnung legen.

Die Verwaltung ist verpflichtet, offene Forderungen anzumahnen und bei Bedarf gerichtlich einzutreiben.

Alle Wohnungseigentümer haben laut § 20 WEG ein Einsichtsrecht in relevante Unterlagen wie Protokolle, Verträge und Abrechnungen.

Befindet sich die Verstopfung innerhalb der Wohnung (z. B. Siphon usw.), ist der Eigentümer/Mieter selbst zuständig – hier gilt das Verursacherprinzip!!  Bei gemeinschaftlichen Leitungen trägt die Eigentümergemeinschaft die Kosten (§ 28 Abs. 1 Z 1 WEG).

Sie möchten mit uns zusammenarbeiten?

Wir sind in der gesamten Steiermark im Einsatz und stehen Ihnen mit persönlicher Betreuung und transparenten Lösungen zur Seite. 

Gerne können Sie uns via E-Mail, telefonisch oder Kontaktformular erreichen. Sollten Sie einen Rückruf wünschen, geben Sie uns bitte Ihre Erreichbarkeit bekannt.